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SARS-CoV-2 und Transplantation

Wissenschaftlicher Stand der Dinge und praktische Richtlinien für Transplantationszentren und Einrichtungen für menschlichem Körpermaterial

Bislang wurde keine Übertragung von COVID-19 durch Organ- oder Gewebetransplantationen gemeldet, außer bei Lungentransplantationen. Da jedoch SARS-CoV-2 in vielen Geweben und Zellen nachgewiesen wurde, kann die Möglichkeit einer solchen Übertragung nicht völlig ausgeschlossen werden.

Im aktuellen epidemiologischen Kontext bleibt daher eine gründliche Anamnese zur Identifizierung von Symptomen, die auf COVID-19 hinweisen, für lebende Spender und ein Screening mittels PCR-Test auf SARS-CoV-2 für verstorbene Spender unerlässlich. In seinem Stellungnahme 9713 schlägt der Hoher Gesundheitsrat ein praktisches Schema für jede Situation (lebender Organspender, lebender Spender von menschlichem Körpermaterial (MKM), verstorbener Organspender und verstorbener MKM-Spender) vor. Dieser Stellungnahme kann auch als Grundlage für den Umgang mit künftigen Pandemien dienen.

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