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Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR)

In den vergangenen Jahren wurden in Belgien mehrere Masernepidemien gemeldet, von denen insbesondere ungeimpfte oder unzureichend geimpfte Personen betroffen waren. Vor diesem Hintergrund und auf Ersuchen der Behörden hat der Hohe Gesundheitsrat die verfügbaren wissenschaftlichen und operativen Erkenntnisse geprüft, um seine Empfehlungen zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) zu aktualisieren.

Die Stellungnahme bestätigt die Verabreichung der ersten Dosis des MMR-Impfstoffs im Alter von 12 Monaten. Die wichtigste Änderung betrifft die zweite Dosis, die nun ab einem Alter von 24 Monaten verabreicht werden kann, sofern zwischen der ersten und der zweiten Dosis ein Mindestabstand von einem Monat eingehalten wird. Diese Änderung soll einen früheren vollständigen Schutz vor Masern gewährleisten, die Impfkalender harmonisieren und Nachholimpfungen erleichtern.

Der HGR betont, wie wichtig es ist, eine hohe Impfquote aufrechtzuerhalten, Nachholimpfungen fortzuführen und die epidemiologische Entwicklung genau zu überwachen. Der Impfkalender kann bei einer Epidemie, nach einer Exposition gegenüber Masern oder vor einer Reise in ein Hochrisikogebiet beschleunigt werden. In diesen Fällen kann die erste Dosis bereits ab einem Alter von 6 Monaten verabreicht werden.

Diese Fassung ersetzt die Stellungnahme 8811 „Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln bei Kindern” aus dem Jahr 2013.

Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist nur in Englisch verfügbar.
Eine Zusammenfassung in Französisch und Niederländisch wird in Kürze verfügbar sein.